Autonomie

1. Januar 1957:
Politische Rückgliederung: Das Saarland wird 10. Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.

10. Januar 1956 – 23. April 1959:
Ministerpräsident Hubert Ney (CDU); nach dessen Rücktritt (25.3.1957) übernimmt Egon Reinert (CDU) bis zu seinem Tod als Folge eines Verkehrsunfalls die Regierungsgeschäfte.

27. Oktober 1956:
Unterzeichnung des Luxemburger Vertrags zwischen Deutschland und Frankreich, mit dem die Modalitäten der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik geregelt werden.

29. Oktober 1955:
Bildung einer Übergangsregierung unter Heinrich Welsch

23. Oktober 1955:
Die saarländische Bevölkerung lehnt das zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Europäische Statut mit 67,7 Prozent der Stimmen ab.
Ministerpräsident Johannes Hoffmann, der für die Autonomie und die Europäisierung der Saar eingetreten war, tritt zurück. Bis zum 10. Januar 1956 leitet Ministerpräsident Heinrich Welsch eine Übergangsregierung, die Neuwahlen organisiert.

23. Oktober 1954:
Die Pariser Verträge, die die Westintegration und Souveränität der Bundesrepublik regeln, enthalten auch das „Abkommen über das Statut der Saar“

20. Dezember 1947:
Bildung der saarländischen Regierung unter Johannes Hoffmann

15. Dezember 1947:
Inkrafttreten der Saarländischen Verfassung. Die Präambel legt den wirtschaftlichen Anschluss an Frankreich und die Trennung vom Deutschen Reich fest; Geburt des teilautonomen Saarstaats

30. August 1945:
Gilbert Grandval wird zum Délégué Supérieur de la Sarre ernannt. Später wird er Hoher Kommissar, 1952 französischer Botschafter Frankreichs im Saarland