Vorstand und Mitglieder

Die Kommission hat ordentliche, korrespondierende und fördernde Mitglieder.
Die Zahl der ordentlichen Mitglieder beträgt zur Zeit 68. Sie werden auf Vorschlag des Vorstands durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgenommen. Alle Mitglieder wer­den einmal jährlich vom Vorsitzenden zur ordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen.

Der Vorstand der Kommission besteht aus:

  • der/dem Vorsitzenden
  • der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • der/dem Geschäftsführer/in
  • mindestens zwei Beisitzern, von denen einer von der Landesregierung entsandt wird.

Der Vorstand, mit Ausnahme des Vertreters der Landesregierung, wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. 
Die/der Vorsitzende, die/der Geschäftsführer/in sowie die/der stellvertretende Vorsitzende bilden den Geschäftsführenden Vorstand.